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Die Rechtssicherheit im Internet.

Rechtssicherheit im Internet

Bereits seit dem 1. Januar 2002 sind Unternehmen gem. TDG und TDDSG verpflichtet, auf der eigenen Website Angaben wie Firmen- name, Anschrift, Telefon/Fax, E-mail-Adresse usw. anzugeben (Anbieterkennzeichnung/Impressum).

Am 1. März 2007 ist nun das Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten, das jedoch unterschiedliche alte Reglungswerke außer Kraft setzt, wie z. B. das Teledienstgesetz (TDG), das Teledienst- Datenschutzgesetz (TSSDG) sowie der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV). Neben den Telediensten und Mediendiensten gibt es nun hinzufügend auch noch Telemedien.

Da das TDG nun außer Kraft getreten ist, sollten Angaben wie "Pflichtangaben nach § 6 TDG" im Impressum Ihrer Webseite gelöscht werden.

Leider stellen wir bei der Sichtung fremder Websites immer wieder fest, dass viele Unternehmenspräsentationen die geforderten Infor- mationen nicht vollständig und richtig wiedergeben. Fehlende oder falsche Angaben können teuer werden. Darum haben wir Ihnen auf einer weiteren Seite Informationen zum Thema Impressumspflicht zusammengestellt.

Wie teuer fehlende Angaben werden können, zeigt ein Beschluss des Landgerichtes Düsseldorf. Im vorliegenden Fall hatte ein Händler auf seiner Website www.tele-zubehoer.de einen Festplattenvideorecorder angeboten und versäumt, die erforderliche Anbieterkennzeichnung vorzuhalten. Das Landgericht Düsseldorf untersagte ihm, die Seite ohne Impressum zu betreiben und setzte den Streitwert auf 25.000,- EUR fest. Der Händler musste die Kosten des Verfahrens tragen.

Neben der Anbieterkennzeichnung sind allerdings auch weitere Dinge zu berücksichtigen, um nicht gegen das Wettbewerbsrecht zu ver- stoßen. So ist es gem. einschlägigen Urteilen nicht erlaubt, sich durch die Sicherung einer beschreibenden Internetadresse (wie z.B. www.tauchschule-duesseldorf.de) Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Anbietern zu verschaffen.

An dieser Stelle sollte ebenfalls die Berücksichtigung und Einhaltung von Copyrights auf Text- und Bildinformationen als auch der Dis- claimer-Hinweis (Ausschluss der Haftung für externe/verlinkte Inhalte) erwähnt werden.

agentur elf42 berücksichtigt bei der Umsetzung von Unternehmenspräsentationen alle notwendigen gesetzlichen Bestimmungen, um unseren Kunden größte mögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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Eine billige Präsentation kann in einigen Fällen
sehr teuer werden, wenn Sie von Ihrer Konkurrenz abgemahnt werden!

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